Samstag, 23. Juni 2012

Gründung und Erklärung der Unabhängigkeit

Unter Berufung auf den höchsten Richter, den Schöpfer und Gott der Natur, muss unwiderruflich fest stehen, dass alle Menschen gleich erschaffen wurden, dass sie mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet wurden, wozu Leben, Freiheit und das Bestreben nach Glückseligkeit zählen. Zur Versicherung dieser Rechte sind Regierungen unter den Menschen eingeführt worden, welche ihre gerechte Gewalt von der Einwilligung der Regierten herleiten, jedoch sobald eine Regierungsform diesen Endzwecken verderblich wird, ist es das Recht des Volkes sie zu verändern oder abzuschaffen, und eine neue Regierung einzusetzen, welche die natürlichen göttlichen Rechte schützt. 

Eine Regierung, die durch die Anwendung von Gewalt die grundlegenden Rechte verletzt muss den Zwecken menschlichen Daseins verderblich sein. Eine Regierung die nicht das Eigentumsrecht akzeptiert und das Recht auf Freiheit und körperliche Unversehrtheit verletzt, hat die Zustimmung eines frei leben wollenden Menschen zur Existenz des Staates verwirkt. 

Durch die Kraft des ewigen natürlichen Grundrechtes auf Freiheit und Leben, erkläre ich, Fürst Mark von Freienstein, hiermit feierlich, dass das Fürstentum Freienstein frei und unabhängig ist von Rechtswegen, dass es von jeder Pflicht und Treuergebenheit gegen die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union frei- und losgesprochen ist und alle politischen Verbindungen hiermit aufgehoben sind.Das Fürstentum Freienstein soll selbstständig und souverän alle Aufgaben einer souveränen Regierung erfüllen und ist nicht länger gebunden an die Bestimmungen und Weisungen anderer Regierungen. 


Unterzeichnet  durch Fürst Mark von Freienstein